Erfreuliches / Aktuelles

Der „Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z“ ist neu aufgelegt

Der von Frank Jäger und Harald Thomé herausgegebene Leitfaden berücksichtigt die umfassenden Gesetzesänderungen durch das „Haushaltsbegleitgesetz 2011” und das „Regelbedarfsermittlungsgesetz”, die zum Januar und April 2011 in Kraft getreten sind.
Das Kapitel zu Sanktionen haben die Autoren freundlicherweise als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Es ist in der Rubrik Rechtliches und Hintergründe zu finden.

UN-Ausschuss rügt die Verpflichtung zur Annahme jeder zumutbaren Arbeit

Die mit Sanktionen bedrohte Verpflichtung nach § 31 SGB II, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, hält der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für so problematisch, dass er die Bundesrepublik in seiner Sitzung im Mai 2011 öffentlich rügte. Der UN-Ausschuss fordert die Bundesrepublik auf, „sicherzustellen, dass seine Systeme zur Arbeitslosenhilfe die Rechte des Individuums zur freien Annahme einer Beschäftigung seiner oder ihrer Wahl ebenso wie das Recht auf angemessene Entlohnung“ respektieren.

Er bezieht sich dabei auf Art. 6 und 7 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966. Danach sind von den Vertragsstaaten „geeignete Schritte“ zum Schutz des Rechts auf „frei gewählte oder angenommene Arbeit“ zu unternehmen, mit der jede/r einzelne ihren/seinen Lebensunterhalt verdienen kann.

Der Ausschuss ist aus 18 Experten zusammengesetzt, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ernannt werden und die ausdrücklich unabhängig von ihren Herkunftsländern agieren sollen.

Eine Zusammenstellung von Auszügen der hier angesprochenen Dokumente einschließlich der Links zu den vollständigen Texten gibt es hier.

Anhörung zu Sanktionen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

Regierungsparteien und SPD offenbar immun gegen Kritik an Sanktionen

In einer Anhörung von Sachverständigen befasste sich der Ausschuss am 6. Juni mit zwei Anträgen zum Thema Sanktionen. Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE (22.3.2011) zielte auf die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen, der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (6.10.2010) plädierte für ein Sanktionsmoratorium und grundlegende Änderungen im SGB II (siehe Kurz-Info Nr. 6 vom 30. Mai 2011). Sowohl die Fragen der Regierungsparteien als auch die Antworten eines Großteils der Sachverständigen drehten sich im Wesentlichen um Kritik an einzelnen Aspekten von Sanktionen wie z. B. der verschärften Behandlung von unter 25-Jährigen und der fehlenden Möglichkeit, bei Verhaltensänderungen einzulenken. Die einzige grundsätzliche Kritik kam vom Sachverständigen Prof. Stephan Lessenich, Mitglied im Bündnis für ein Sanktionsmoratorium. Er erinnerte an bereits bestehende soziale Rechte aller BürgerInnen, deren Realisierung eine Alternative zum gegenwärtigen erziehenden und strafenden Sozialstaat sein müsse.

Mehrere ExpertInnen wiesen darauf hin, dass es keine repräsentativen empirischen Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen gibt und somit auch nicht beurteilt werden könne, inwieweit dadurch die Arbeitsmarktintegration befördert werde.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni 2011 stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme, als über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgestimmt wurde. Dagegen stimmte DIE LINKE für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.
Mit diesen Beschlussempfehlungen werden die Anträge voraussichtlich Ende September im Plenum des Bundestages behandelt. Das Ergebnis kann man sich unschwer ausmalen.

Drei Berichte zur Anhörung mit etwas unterschiedlicher Beurteilung:
Thorsten Stegemann in TELEPOLIS
Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales Katja Kipping
Joachim Maiworm in SOZ

Noch immer gilt: „Wer nicht spurt, … “

Aktuelle Sanktions"fälle" dokumentiert auf: www.hartzkampagne.de Rubrik „Sanktionen“

Vor zweieinhalb Jahren hat die AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV ihre Studie „Wer nicht spurt, kriegt kein Geld – Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende - Erfahrungen, Analysen, Schlußfolgerungen“ heraus gebracht.*)

Nun sind MitstreiterInnen des Berliner ‚Arbeitskreises Sanktionsmoratorium‘ der Frage nachgegangen, ob die in der Broschüre dokumentierten Erfahrungen mit den Auswirkungen von Sanktionen noch Aktualität haben.

Sie haben bei Anwältinnen und in Beratungsstellen nachgefragt und weitere fünf Sanktions“fälle“ aus dem letzten und diesem Jahr dokumentiert. Natürlich können diese kein repräsentatives Bild abgeben. Eine repräsentative Studie zu den Auswirkungen von Sanktionen gibt es leider noch immer nicht.

Nichtsdestotrotz werfen die „Fall“beschreibungen – ebenso wie die wiederkehrenden Berichte über Sanktionen aus Anwaltskanzleien, Beratungsstellen und im Internet – ein Licht darauf, dass sich an der menschenunwürdigen, oftmals willkürlichen und rechtswidrigen Sanktionspraxis nichts geändert hat. Dies alles belegt einmal mehr, warum ein Stopp der Sanktionen dringend geboten ist.


*)Eine zweite, leicht überarbeitete und um Kapitel 7 ergänzte Auflage erschien im Juni 2009. Siehe links in der Rubrik „Rechtliches und Hintergründe“ unter B. Studien / Broschueren / Grundlegendes

Stopp der Hartz-IV-Sanktionen im Bundestag

Öffentliche Anhörung am 6.6. im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

Am Montag, dem 6.6.2011 führt der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zu Hartz-IV-Sanktionen durch.
Nachdem wir am 13. August 2009 mit dem bundesweiten Bündnisaufruf für ein Sanktionsmoratorium (= Aussetzung, Stopp) an die Öffentlichkeit getreten waren, hat es in verschiedenen Landes- und Stadtparlamenten entsprechende Anträge von der Partei DIE LINKE bzw. Bündnis 90/Die Grünen gegeben. Nun ist das Thema im Bundestag angelangt. Zwei Anträge werden am 6.6. Gegenstand der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen sein:
  • ein Antrag auf Abschaffung der Sanktionsregelungen im SGB II, weil „mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eine gesetzliche Regelung unvereinbar (ist), die zu einer Unterschreitung des Existenzminimums führt.“ (DIE LINKE)

  • ein Antrag auf Aussetzung, „bis die Rechte der Arbeitsuchenden gestärkt worden sind.“ Auch „müssen die jetzt geltenden Sanktionsregeln geändert (werden).(…) Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf in Zukunft nicht mehr durch Sanktionen angetastet werden.“ (Bündnis 90/Die Grünen)
Vertreter beider Parteien kritisieren schon seit Jahren die bestehenden Sanktionsregelungen und fordern deren ersatzlose Abschaffung bzw. grundlegende Neuregelung.

Der Wunsch, angesichts der unhaltbaren Zustände in den JobCentern am Sanktionsparagrafen zu rütteln und auf einen Stopp hinzuwirken, hatte Befürworter der einen wie der anderen Zielsetzung im Bündnis für ein Sanktionsmoratorium zusammen geführt. (Zu den Vorstellungen der einzelnen Bündnismitglieder gehe in die Rubrik „Bündnis“.)

Wer die Öffentliche Anhörung verfolgen möchte, tut gut daran, die beiden Anträge nebst Begründungen zu kennen:

BT-Drucksache 17/3207
BT-Drucksache 17/5174

Für die Teilnahme sind eine Anmeldung bei ingrid.oehlmann@bundestag.de erforderlich und folgende Angaben:
- Vor- und Zuname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Personalausweis-/oder Reisepassnummer (diesen am 6.6. mitbringen !)

Wer als Sachverständige/r geladen ist, steht in der Tagesordnung.

Ort und Zeit sind bisher wie folgt angegeben:
Mo., 6.6.2011, 14 – 15:30 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Näheres unter: www.bundestag.de oben "Der Bundestag" anklicken, dann Rubrik "Ausschüsse", dort "Ausschuss für Arbeit und Soziales" und weiter mit "Aktuelles/Termine".

Uwe Berlit zur Änderung des Sanktionsrechts zum 1.4.2011

Statt grundlegender Überprüfung: relevante Verschlechterungen und kein Ende der verfassungswidrigen Sanktionsschärfung gegen unter 25-Jährige!

Zum geänderten Sanktionsrecht hat sich Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht und Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) in Sachsen geäußert. (info also 2_2011)

Kern der Änderungen sei eine „redaktionelle Aufteilung der Regelungen auf mehrere Paragraphen“. (S. 53)

Mit der „praxisgerechte(n) und vereinfachte(n)“ Neugestaltung habe der Gesetzgeber die „Akzeptanzprobleme“ bei der Anwendung durch die Grundsicherungsstellen anerkannt. „Er hat hieraus aber nicht die Konsequenz gezogen, das Sanktionsrecht – auch vor dem Hintergrund der nicht selten rechtswidrigen Sanktionspraxis – grundlegend zu überprüfen und zumindest die verfassungswidrige Sanktionsschärfung bei unter 25-Jährigen zu beseitigen.“ (Ebd.)
Nicht genug damit, der Gesetzgeber hat „im ‚Windschatten‘ der sprachlichen Vereinfachungen und Umstellungen (..) eine Reihe ‚spürbarer‘ sachlicher Änderungen vorgenommen“ (S. 54), die, so Berlits Fazit, „durchaus relevante Verschlechterungen der Rechtsstellung der Leistungsberechtigten (bewirken)“. (S. 58) Auf die „gebotene Generalrevision“ wurde verzichtet (ebd.).

Da der info-also-Beitrag im Internet zur Verfügung steht, empfehlen wir, Berlits Ausführungen zu den Änderungen direkt nachzulesen:
  • zu der weitreichenden Änderung, dass seit dem 1.4. eine „schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen eines Pflichtverstoßes“ (S. 55) nicht mehr nötig ist, weil schon die „Kenntnis“ der Rechtsfolgen ausreicht,

  • zu den Anforderungen an einen, die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt (S. 56),

  • zur „wiederholten Pflichtverletzung“ (S. 57) und

  • der Verschlechterung, dass im Fall von Totalsanktionen künftig Sachleistungen nur auf Antrag gewährt werden (ebd.).

Berlits Aufsatz ist sowohl aufschlussreich wie hilfreich, zeigt er doch für die vielen Praktiker in Sozialberatungsstellen und Kanzleien, worauf es möglicherweise bei der Abwehr von Sanktionen ankommt.
Dennoch wollen wir nicht verhehlen, dass wir uns zu drei Problemen ein paar Bemerkungen gewünscht hätten, die bisher wenig in der juristischen Fachwelt erörtert werden, die aber u. E. für die Problematik von Sanktionen bedeutsam sind:
  • Die verfassungsrechtlichen Prinzipien von Angemessenheit und Geeignetheit wurden auch bei der Neuregelung nicht beachtet, was bei der Verhängung von Sanktionen weiterhin fatale Folgen hat.

  • Die Höhe des Regelsatzes entspricht in der Konsequenz nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (dies ist detailliert dargestellt in den Stellungnahmen der Sachverständigen zur Öffentlichen Anhörung am 22.11.2010, die vom Gesetzgeber durchweg unbeachtet blieben). Dies hat zur Folge, dass – auch wenn man die Ansicht teilt, ohne Sanktionen gehe es nicht – gar kein finanzieller Spielraum für Sanktionen bleibt.

  • Der dem Gesetzgeber eingeräumte Gestaltungsspielraum bei der Höhe der Mittel für die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erlaubt keinesfalls ein „Herunterfahren“ auf Null für diesen Bereich.

Sanktionsmoratorium statt Gängelei

Veranstaltung der Initiative Grundeinkommen Hamburg-Barmbek

Am 24. Mai 2011 fand im Bürgerhaus Hamburg-Barmbek eine Diskussionsveranstaltung statt, in deren Zentrum die Frage nach dem Zusammenhang zwischen einem Sanktionsmoratorium und einem bedingungslosen Grundeinkommen stand. Diskutiert wurde, inwiefern ein Sanktionsstopp bei Hartz IV ein geeigneter Zwischenschritt oder sogar Einstieg in das bedingungslose Grundeinkommen sein könne.
Hierzu ein kleiner Bericht und ein kurzer Videomitschnitt mit den beiden Referentinnen.

Schärfere Sanktionen bei unter 25-jährigen rechtlich nicht haltbar – Abschaffen!

Unter 25-jährige Arbeitslosengeld-II-Berechtigte werden, so führt Sofia Davilla aus, mehr als dreimal so häufig sanktioniert wie jene, die das 25. Lebensjahr überschritten haben.[1] Dass sie obendrein sehr viel härter sanktioniert werden als über 25-jährige ist – wie mehrfach, unter anderem auch vom Bundesverwaltungsrichter Uwe Berlit (siehe frühere Meldung in dieser Rubrik), moniert wurde – nicht nur problematisch. Diese Sonderregelung ist offenkundig auch rechtlich nicht haltbar. Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Sofia Davilla plädiert angesichts der Tatsache, dass mit den schärferen Sanktionen bei unter 25-jährigen gegen drei zentrale Rechtsnormen verstoßen wird, für deren ersatzlose Abschaffung.[2] Sie zeigt auf, „dass § 31 Abs. 5 SGB II nicht nur einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums darstellt (…), sondern auch nicht im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie dem unionsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung gem. Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU (GRCh) steht“. (S. 557)

Antrag auf Abschaffung der Sanktionen im Bundestag

Die Partei DIE LINKE hat einmal mehr gute Gründe gegen Sanktionen in ihrem Antrag vom 22.03.2011 zur Abschaffung des § 31 SGB II zusammengestellt.
Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/051/1705174.pdf

Sanktions-Stopp bei Schwangeren gefordert – Bundesregierung und BA wiegeln ab

… und danach unser sarkastischer Kommentar:

Schon Ungeborene werden zu verantwortungsbewusstem Hungern erzogen



Unzumutbarer Lohn,
fehlende Berücksichtigung familiärer Belastung und
unzulässige Inhalte bei Eingliederungsvereinbarung –
aber gleich zwei Sanktionen verhängt!

Bis in die Tagesschau vom 8.Oktober 2010 und in YouTube ist eine Entscheidung durchgedrungen, die eine Erwerbslose beim Sozialgericht Berlin erstritten hat ( Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 1.9.2010 - S 55 AS 24521/10 ER )
Gegen zwei Sanktionen musste sich die Frau wehren. Sie hatte ein Vermittlungsangebot abgelehnt, bei dem sie für einen Monatsbruttolohn von 1000 .-Euro Vollzeit als Gartenbauhelferin arbeiten sollte. Dieser Lohn ist nach der Entscheidung des Gerichts sittenwidrig, weil man mit weniger als 804 Euro netto ( = 1035 Euro brutto) derzeit in Berlin nicht existieren kann. Damit war das Vermittlungsangebot unzumutbar und die Sanktion rechtswidrig. Das Gericht führt damit eine bestehende Entscheidungspraxis fort, wobei die Grenze für die Existenzsicherung allerdings relativ niedrig, nämlich ohne Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrags, festgelegt wird. Leider setzen sich nicht alle Gerichte in Deutschland bisher derart intensiv mit der Unzumutbarkeit der überall aufgezwungenen Niedriglöhne auseinander. Deshalb sind auch viele weitere Verfahren in anderen Regionen zu wünschen.

Aber es ging auch noch um mehr. Die Behörde hatte bei dem Vermittlungsangebot nicht berücksichtigt, dass die Frau mit einem erheblichen Pflegeaufwand für ihre demente Mutter belastet war, auch wenn die reine Grundpflege noch nicht die Pflegestufe 1 erreicht hatte. Dieser Aufwand hätte von der Behörde ermittelt werden müssen, um die Zumutbarkeit einer Vollzeitstelle überhaupt beurteilen zu können. Das Gesetz schreibt die Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation, insbesondere der familiären Situation ausdrücklich vor.

Die zweite Sanktion hatte die Frau wegen Verletzung ihrer in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflicht erhalten, der Behörde eine Musterbewerbung vorzulegen, damit die Mitarbeiter ihren Integrationsbedarf beurteilen können. Das hatte sie nicht gemacht. Diese Sanktion verletzte nach Ansicht des Gerichts das Rechtsstaats- und das Gleichheitsgebot und wäre ebenfalls rechtswidrig gewesen, wenn die Behörde nicht diese Sanktion im Widerspruchsverfahren freiwillig aufgehoben hätte. Falls überhaupt eine derartige Vereinbarung geschlossen werden könne ( weil der Integrationsbedarf ja eigentlich vorher festgestellt werden müsste ), dann könne sie nicht Grundlage einer 30 % Sanktion sein, da die Obliegenheitsverletzung kaum schwerer zu beurteilen sei, als ein Meldeversäumnis, das nur zu einer 10% Sanktion führe.

Geplante Änderung der Sanktionsregelung

Infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9.2.2010 ist der Gesetzgeber gefordert, die Hartz-IV-Regelsätze neu zu bestimmen. Dies nahm die Bundesregierung zum Anlass, weitere gravierende Änderungen im Sozialgesetzbuch II ins Auge zu fassen. Angesichts der Regelsatzdebatte kaum wahrgenommen, sollen auch die Sanktionsregeln verändert und verschärft werden.
Geplant sind folgende gravierende Verschärfungen:

• Sanktioniert werden soll künftig auch die Verletzung von Pflichten, die in einem Verwaltungsakt vorgeschrieben wurden, der infolge des Nicht-Zustandekommens einer Eingliederungsvereinbarung aufgezwungen wurde.
Erwerbslose werden so immer mehr zu Befehlsempfängern der Jobcenter-Mitarbeiter degradiert.

• Eine schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen eines Verstoßes soll künftig nicht mehr erforderlich sein.
„Es soll vielmehr ausreichen, dass die/der Arbeitsuchende die Rechtsfolgen ihres/seines Verhaltens kannte. Dabei ist der Begriff ‚Kenntnis‘ unscharf und dürfte zu Rechtsstreitigkeiten führen. Mit dieser Regelung verabschiedet sich der Gesetzgeber von der konkreten Warn- und Signalfunktion von Rechtsfolgenbelehrungen.“ (aus dem SPD-Antrag, Bundestagsdrucksache 17/4095, S. 27 f.)

• Für das Aussprechen einer Sanktion soll das Jobcenter künftig sechs Monate (statt bisher drei Monate) Zeit haben.

Die geplanten Verschärfungen der Sanktionsregelungen machen deutlich, dass die Argumente für ein Sanktionsmoratorium noch nicht hinreichend durchgedrungen sind.
Zwei schwache Lichtblicke gab es bei den Beratungen im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Nachdem Bündnis 90/Die GRÜNEN seinerzeit zusammen mit der SPD den Sanktionsparagrafen 31 SGB II eingeführt hatten, haben sie nun von einem Zusammengehen mit SPD, CDU/CSU und FDP abgesehen. Als DIE LINKE einen Antrag auf Abschaffung des § 31 SGB II stellte und dieser von den genannten Parteien abgelehnt wurde, haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich wenigstens enthalten.
Einem weiteren Antrag, diesmal einer von der SPD auf Verzicht der vorgesehenen Verschärfungen, stimmten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu.

Ablehnung von Ein-Euro-"Jobs" demnächst sanktionsfrei?
Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, erwägt Freiwilligkeit bei Ein-Euro-„Jobs“

Seit langem sind die Ein-Euro-"Jobs" auch von unverdächtiger Seite (Bundesrechnungshof u. a.) in der Kritik. Nun hat sich jüngst auch das Vorstandsmitglied Heinrich Alt kritisch zum Einsatz dieser „Jobs“ geäußert und fast schon Freiwilligkeit in Aussicht gestellt. Wörtlich sagte er, man könne mit ihm „darüber reden, aus den Ein-Euro-Jobs eine freiwillige Sache zu machen. Sie sollten als Mittel zum Zweck und nicht als Zwangsmaßnahme verstanden werden.“ ( Interview mit Heinrich Alt in Der Westen (Das Portal der WAZ Mediengruppe) vom 7.11.2010)

Die Frage, wie es zu dieser überraschenden Stellungnahme kam, ist schnell zu beantworten. Hatte schon der Bundesrechnungshof bereits im August zum wiederholten Mal den massenhaft missbräuchlichen Einsatz von Ein-Euro-„Jobs“ gerügt, so sorgte eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, erneut für negative Schlagzeilen. Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass es nach Ausübung eines Ein-Euro-"Jobs" zu einer Chancenverschlechterung am Arbeitsmarkt kommt gegenüber jenen, die KEINEN Ein-Euro-"Job" ausgeübt haben.
Vor diesem Hintergrund müsste es sofort ein Verweigerungsrecht für Ein-Euro-„Jobs“ geben.
Herr Alt jedenfalls steht nun unter Beobachtung, ob er seinen Worten auch Taten folgen lässt.

Die Quellen und ein Zeitungsbericht:

Kurzbericht zu den ZEW-Ergebnissen

Bericht des Bundesrechnungshofs

Ein Artikel von Ralf Wurzbacher zum Bericht des Bundesrechnungshofs von August 2010

Grüne im Bundestag beantragen Aussetzung der Sanktionen

Im Antrag „Rechte der Arbeitssuchenden stärken – Sanktionen aussetzen“ vom 6.10.2010 (Drucksache 17/3207) fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, ein Sanktionsmoratorium zu erlassen „bis die Rechte der Arbeitssuchenden gestärkt worden sind“. Anstelle der geplanten Verschärfungen von Sanktionsmöglichkeiten solle die Selbstbestimmung der Erwerbslosen erheblich verbessert und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter auf eine partnerschaftliche Basis gestellt werden. Selbstbestimmung und individuelles Fallmanagement werden dabei als effektiver eingestuft als Sanktionsandrohungen, die die Betroffenen eher aus dem Eingliederungsprozess herausdrängten. Inwieweit Sanktionen noch möglich sein sollen, wenn diese Bedingungen erfüllt wären, ist im Antrag offen gelassen. Benannt wird jedoch als Grenze: „Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf in Zukunft nicht mehr durch Sanktionen angetastet werden.“

"Wer nicht hören will, muss fühlen"

So lautet der Titel und die prägnante Zusammenfassung einer kürzlich veröffentlichten Studie. Der Autor Thomas Wagner arbeitet als Straßensozialarbeiter in Düsseldorf und ist Dozent im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Fachhochschule Düsseldorf. Zusammen mit Studierenden befragte er 251 »Kunden« der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Düsseldorf-Mitte zu ihren Erfahrungen mit Hartz-IV-Sanktionen, also Kürzungen des Regelsatzes der Erwerbslosen bei angeblichen oder tatsächlichen Verstößen oder Versäumnissen. Die Ergebnisse der Befragung untermauern die Argumente des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium in vielen Punkten.

Veranstaltung in Mainz

Das Netzwerk Erwerbslosigkeit ein Gesicht geben, Mainz, lädt ein zur
Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Betroffenen, Fachleuten und PolitikerInnen

"Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!"

Freitag, 22.10.2010, 18.00 Uhr, Albert-Schweitzer-Str. 113-115, 55128 Mainz,

weiteres im Programm

Mitschnitte der Veranstaltung vom 13.8.2010 und Manuskripte

"Einführung in den ersten Teil, in dem es um die Gründe für die Moratoriumsforderung geht"
Anja vom Stein         lesen

"Sanktionen als Kern autoritärer Aktivierungspolitik – wo bleiben die Grundrechte?"
Prof. Dr. Franz Segbers       hören    lesen

"Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen – Ergebnisse empirischer Forschung"
Anne Ames        hören     lesen

"Welche Wege zur Durchführung eines Sanktionsmoratoriums sind denkbar und welche Chancen wären mit einem Moratorium verbunden?"
Prof. Dr. Helga Spindler        hören   lesen


"Einführung zum zweiten Teil: Was hat sich seit Veröffentlichung des Aufrufs getan? Viele kleine Schritte – vier erfreuliche Beispiele.“
Angelika Wernick         hören

"Erfahrungen mit dem Aufruf für ein Sanktionsmoratorium in der Kommunalpolitik"
Rolf Klinkel      hören

"Gewerkschaftliche Erfahrungen – ver.di und das Sanktionsmoratorium"
Giesela Brandes-Steggewentz      hören

"Kirchliche Erfahrungen beim Einsatz für ein Sanktionsmoratorium"
Dieter Heisig      hören   lesen

"Ideen für kommunale Aktivitäten zur Unterstützung der Moratoriumsforderung – die KOS-Arbeitshilfe"
Michael Bättig      hören

Veranstaltung

Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium lädt alle Interessierten herzlich ein:

Ein Jahr Aufruf für ein Sanktionsmoratorium –
Erfreuliches und Aktuelles von den Mühen der Ebene

Freitag, 13.8.2010, 16.00 (s.t.) – 19.30 Uhr
Haus der Demokratie / Robert-Havemann-Saal (Greifswalder St. 4, 10405 Berlin)


Prof. Dr. Franz Segbers (Uni Marburg): "Sanktionen als Kern autoritärer Aktivierungspolitik – wo bleiben die Grundrechte?"
Anne Ames (Sozialwiss., M.A. und Dipl.päd., Tübingen): "Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen – Ergebnisse empirischer Forschung"
Prof. Dr. Helga Spindler (Uni Duisburg-Essen): "Welche Wege zur Durchführung eines Sanktionsmoratoriums sind denkbar und welche Chancen wären mit einem Moratorium verbunden?"
Rolf Klinkel (Bündnis 90/Die Grünen): "Erfahrungen mit dem Aufruf für ein Sanktionsmoratorium in der Kommunalpolitik"
Giesela Brandes-Steggewentz (Fachsekr. Erwerbslosenarbeit, ver.di Nieders.-Bremen): "Gewerkschaftliche Erfahrungen – ver.di und das Sanktionsmoratorium"
Dieter Heisig (Ev. Industrie- u. Sozialpfarrer, Gelsenkirchen): "Kirchliche Erfahrungen beim Einsatz für ein Sanktionsmoratorium"
Michael Bättig (ALSO, Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V.): "Ideen für kommunale Aktivitäten zur Unterstützung der Moratoriumsforderung – die KOS-Arbeitshilfe"

Flyer mit Programm, bitte weiter verbreiten. [ 2 Seiten, DIN A 4 ]

Bundesrichter Prof. Dr. Uwe Berlit: Sonderregelungen gegen junge Erwachsene sind aufzuheben – Das Grundgesetz verbietet eine gleichheitswidrige Diskriminierung

Prof. Dr. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht und kein grundsätzlicher Gegner von Sanktionen, hat in der Zeitschrift Soziale Sicherheit (4/2010, S. 124) eine interessante Stellungnahme veröffentlicht, aus der wir einige Passagen zitieren.

„Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (U 25) trifft das starre Sanktionensystem des SGB II doppelt: häufiger und härter.“ (...)
„...das Grundgesetz verbietet eine gleichheitswidrige Diskriminierung. Es verlangt eine sachlich tragfähige Rechtfertigung für die Schlechterstellung. Sie fehlt hier. Die Arbeitsmarktintegration gerade junger Menschen ist ein legitimes Ziel. Es recht fertigt aber nicht stärkeren Druck.“ (...)

Weiterer Hinweis, dass ARGE-Mitarbeitern Sanktionsquoten vorgegeben werden

In dieser Rubrik hatten wir weiter unten in dem Beitrag „ARGE-Mitarbeitern werden Sanktionsquoten vorgegeben“ um die Zusendung von Belegen für die Anordnung von Sanktionsquoten gebeten. Darauf erhielten wir den Hinweis, dass es schon im Oktober 2007 auf dem "Bundeskongress SGB II" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit (www.bundeskongress-sgb2.de), die Präsentation einer ARGE-Führungskraft gab, aus der eindeutig die Festlegung von Sanktionsquoten zu ersehen ist.

Interview in der ‚quer’: „Ein Jahr Kampagne für ein Sanktionsmoratorium“

Was hat sich seit Veröffentlichung des Aufrufs für ein Sanktionsmoratorium vor knapp einem Jahr getan? Und wie wurde die Moratoriumsforderung aufgenommen? Die quer, Zeitschrift der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V., hat ein Interview mit zwei Bündnismitgliedern geführt, das wir mit freundlicher Genehmigung der Redaktion als pdf-Datei zugänglich machen.

ARD-Sendung Report Mainz: „Warum ARGEn Jugendliche systematisch abstrafen“

In einem empfehlenswerten Beitrag des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ (SWR) werden zwei junge Erwachsene vorgestellt, die Sanktionen auf Null ausgesetzt waren. Zudem kommen eine Fallmanagerin und ein Fallmanager, ein Arbeitsmarktexperte des IAB sowie der bereits oben erwähnte Bundesrichter Uwe Berlit zu Wort. Der Beitrag kann hier sowohl angeschaut als auch nachgelesen werden.

Bundesregierung nennt Zahlen: 2009 über 732.000 Sanktionen und über 10.000 Sanktionen auf Null im Dezember 2009

Auf eine Kleine Anfrage zum Thema Hartz-IV-Sanktionen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I hat die Bundesregierung am 26.5.2010 (Drucksache 17/1837) eine Antwort vorgelegt. Sie beinhaltet vor allem zahlreiche Statistikdaten zu Anzahl und Anlässen von Sanktionen und Sperrzeiten und zu Widersprüchen und Klagen in diesen Bereichen. Lapidar heißt es dort außerdem: „Die Bundesregierung hat keine näheren Kenntnisse darüber, wie im Sanktionsfall Hilfebedürftige ihre Lebensunterhalt bestreiten.“ Die Zahl der Hartz-IV-Sanktionen ist noch immer erschreckend hoch. Die Anzahl der Sperrzeiten beim Alg I ist seit 2006 enorm gestiegen.
Eine knappe Auswertung des Zahlenmaterials bietet ein Artikel von Guido Grüner in der Zeitschrift quer, Heft 2 aus 2010. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion stellen wir ihn hier zur Verfügung.

ARGE-Mitarbeitern werden Sanktionsquoten vorgegeben

Ein ARGE-Mitarbeiter hat in der Zeitschrift ver.di-publik offenbart, was zwar die Spatzen von den Dächern pfeifen, aber weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Verantwortlichen im Bundesarbeitsministerium (endlich) eingestehen wollen:
Der im Fallmanagement tätige ARGE-Mitarbeiter hatte den Beitrag "Und bist du nicht willig, so kürz' ich dein Geld", VER.DI PUBLIK, Nr. 1/2 2010, S.9. gelesen und sich in einem Leserbrief positiv, wenngleich auch differenzierend und verteidigend zum Thema geäußert.
Am Ende des Leserbriefs heißt es:
„Hinterfragen muss man die Intention des Gesetzgebers, der für die Argen Soll-Quoten vorschreibt, d.h. wie viele Sanktionen durchzuführen sind. An diesem Punkt wird nicht nach Qualität und Sinnhaftigkeit gefragt, sondern ausschließlich nach Quantität und Einsparpotentialen.“ (VER.DI PUBLIK, Nr. 04 / April 2010, S. 14)

Den Schlußsatz nehmen wir zum Anlass, unsere Bitte zu wiederholen: Wer über schriftliche Belege verfügt, die die Aussagen und Erfahrungen von Arge-Mitarbeiter/innen untermauern, dass ihnen die Erfüllung von Sanktionsquoten abverlangt wird, möge uns diese bitte zukommen lassen. DANKE.

Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern

Der Dipl.-Pädagoge Nicolas Grießmeier hat Ende 2009 eine Studie zu den Folgewirkungen von 100 %Sanktionen bei unter 25-jährigen vorgelegt, die kürzlich den Münchner Stadtrat beschäftigt hat. Abschlussbericht von November 2009

Grießmeier war im Rahmen seiner Arbeit in einer Beratungsstelle immer wieder mit Personen konfrontiert, die 100 % Sanktionen ausgesetzt waren, sprich der vollständigen Streichung aller Alg-II-Leistungen (also auch der Wohnkosten). Die Folge waren nicht selten Verschuldungsprobleme, Räumungsklagen, Verweigerungen von ärztlicher Behandlung, ...

Münchner Stadtrat tritt für die Abschaffung von Totalsanktionen ein

München - Die Stadt will Hartz-IV-Empfänger weniger hart bestrafen, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Die Stadtratsmehrheit möchte keine komplette Kürzung der Leistungen mehr.
Wie merkur-online am 16.4. berichtet, finden vor allem die Grünen im Münchner Stadtrat Totalsanktionen zu hart. Sie hatten den Antrag gestellt, die Stadt solle beim Gesetzgeber dafür eintreten, dass solche Totalsanktionen abgeschafft werden. Dem schlossen sich nun die SPD-Fraktion und Sozialreferent Friedrich Graffe an – der Antrag wurde gegen CSU und FDP beschlossen.
Der vollständige Artikel
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Zu diesem erfreulichen – wenn auch nicht hinreichenden – Beschluss vom 15.4.2010 hat nicht zuletzt die bereits erwähnte Studie von ...

IAB: Arge-Mitarbeiter kritisieren die scharfen Sanktionen gegen junge Erwachsene

Im IAB-Kurzbericht 10/2010 stellt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit) Zwischenergebnisse aus einem laufenden Projekt zu Sanktionen vor. Dem Bericht liegen „Befunde aus 26 Intensivinterviews mit Fachkräften“ (S. 2) aus ARGEn und Optionskommunen zugrunde. Thema: Sanktionen gegen jene „Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik, die besonders scharf .....

„Kommunale Aktivitäten zum Sanktionsmoratorium“ (Arbeitshilfe)

Die KOS (Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen) – eine der 112 Erstunterzeichner/innen unseres Aufrufs für ein Sanktionsmoratorium – hat zusammen mit anderen eine Arbeitshilfe herausgegeben, die zahlreiche Tipps und Anregungen zu der Frage enthält "Wie auf kommunaler Ebene die Forderung nach einem Sanktionsmoratorium voran gebracht werden kann".
Die Arbeitshilfe basiert auf den Ergebnissen der AG „Kommunale Aktivitäten zum Sanktionsmoratorium“, die im Rahmen ...

Untersuchung zu den Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II

Die Sozialwissenschaftlerin und Dipl.-Pädagogin Anne Ames hat im Jahr 2009 mit 30 Sanktionsbetroffenen intensive, problemzentrierte Interviews geführt und ausgewertet. Die Untersuchung wurde von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert (Düsseldorf 2009, edition Hans-Böckler-Stiftung, ISBN: 978-3-86593-135-1). Hinsichtlich der Ursachen von Sanktionen ...

Bündnis 90/Die Grünen Greifswald - Sanktionen bei ALG II aussetzen

Aus Greifswald erreichte uns folgende Meldung:

„Der Kreisverband Greifswald-Uecker-Peene und die Greifswalder Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordern die ARGE Greifswald auf, zunächst auf Sanktionen gegen ALG II-Berechtigte zu verzichten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.10 zu den Regelleistungen im SGB II verpflichtet den Staat, das menschenwürdige Existenzminimum seiner Bürger jederzeit sicher zu stellen. Sanktionen in der jetzigen Praxis sind damit nicht zu vereinbaren.

‚Wir müssen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ...

Kontroverse über Sanktionen in der Sozialen Arbeit

Viele Mitarbeiterinnen der Sozialen Arbeit sind in ihrem beruflichen Alltag direkt oder indirekt mit Sanktionen und deren Folgen befasst. Das führt zu unterschiedlichen Reaktionen. Manche unterstützen das Sanktionsmoratorium, andere halten Sanktionen aus ihrer Alltagserfahrung oder auch von ihrem Arbeitsauftrag her für notwendig. Aus der Zeitschrift des Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) "Forum Sozial", Nr. 1/2010, geben wir kontroverse Positionen dazu wieder.

Sanktionen und Sippenhaft

Wie sind personenübergreifende Sanktionsfolgen auf der Grundlage der geltenden Fassung von § 31 SGB II zu verhindern?

Eine Sanktion, sprich: die Kürzung oder Streichung von Arbeitslosengeld-II-Leistungen trifft immer auch die Familie des/r Sanktionierten oder genauer der „Bedarfsgemeinschaft“. Die sanktionierte Person muss mit „durchgefüttert“ werden, betrifft die Kürzung auch die Kosten der Unterkunft, so ist die Miete von den übrigen Familienmitgliedern aufzubringen, das heißt in der Regel: vom Munde abzusparen, wenn eine Räumungsklage vermieden werden soll.
Welche Regelungen sind mit Blick auf die „Bedarfsgemeinschaft“ besonders problematisch und welche Lösungen sind sofort realisierbar, also ohne eine gesetzliche Änderung des Hartz-IV-Sanktionsparagrafen (§ 31 SGB II) – darum geht es unter anderem in dem Aufsatz von Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin.

"Sanktionen für Arbeitslose abschaffen"

Interview mit unserem Bündnismitglied, Sozialwissenschaftler Stephan Lessenich, über fehlende Jobs, Grundeinkommen auch für Nichtstuer und veraltete Wachstumsgläubigkeit in der BERLINER ZEITUNG , Sa., 27.2.2010.

BVerfG-Urteil vom 9.2. in Bezug auf Sanktionen nicht zu optimistisch deuten!

Stellungnahme des Bündnisses zur Kampagne „Hartz IV-Sanktionen stoppen: Widersprüche [einlegen], Überprüfungsanträge stellen, klagen“

Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium teilt die Einschätzung der Initiatoren des bezeichneten Aufrufs (siehe: www.hartz4-plattform.de) nicht, wonach Widerspruchsverfahren, Klagen und Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X, die sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010 (1 BvL 01/09, 1BvL 03/09, 1BvL 04/09) beziehen, Erfolg versprechend sind. Wir gehen davon aus, dass

"Und bist du nicht willig, so kürz' ich
dein Geld"

so die Überschrift (der Printausgabe nachempfunden) zu einem ausführlichen Artikel über Sanktionen in der VER.DI PUBLIK, Nr. 1/2 2010, S.9.

Lokale Presse für das Thema Sanktionen gewonnen

Der erwerbslose Metzgermeister Erich Ströbel, selbst Hartz-IV- und Sanktionsbetroffener, hat den "Unterstützungsverein Hart Betroffene Viechtach" gegründet, um Selbsthilfe und Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren. Mit seinem Anliegen hat er sich an den Bayerwald-Boten der
Passauer Neuen Presse gewandt. (Artikel: „Hartz IV: Immer Ärger mit der Arge“) Dazu haben wir gerade was gebracht, sagte der zuständige Redakteur und vermittelte den Kontakt zu Frau Loibl.

Die Sozial- und Schuldnerberaterin Helga Loibl aus Regen im Bayerischen Wald hatte bereits im November die lokale Presse für das Thema Sanktionen gewonnen. Frau Loibl sammelt Unterschriften "ständig, das ist ja leider dauerhaft". Und: "Es sind immer mehr Menschen, die nichts mehr zu verlieren haben. Der soziale Friede ist in Gefahr." (Artikel: "Zack Bumm - gleich gibt's eine Strafe")

Warum Frau N., Verwaltungsangestellte i.R., den Aufruf für ein Sanktionsmoratorium verbreitet und – wie andere – aktiv für dieses Ziel eintritt

Es kommt vor, dass Menschen, die den Aufruf verbreiten, uns ihre Beweggründe mitteilen.
So auch Frau N., die als Verwaltungsangestellte im kirchlichen Dienst tätig war und nun im Ruhestand ist. Seit Sommer 2009 unterstützt sie eine Hartz-IV-Bezieherin und macht dabei Erfahrungen, die sie „nie für möglich gehalten (hätte)“.
Überzeugt, dass Sanktionen „zu recht kritisiert werden“, hat sie damit begonnen, ...

Stadt Lübeck unterstützt den Aufruf für ein Sanktionsmoratorium

Auf Antrag von Rolf Klinkel (für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Lübecker Sozialausschuss) unterstützt nun auch die SPD-CDU-regierte Hansestadt Lübeck die Forderung nach Aussetzung des Hartz-IV-Sanktionsparagrafen. Die Lübecker Bürgerschaft hatte ...

Übergabe von Aufruf und Unterschriften vorerst vereitelt

Auf unser Schreiben an Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (Bündnis-Brief vom 4. Januar 2010) erhielten wir am 10. Februar eine aufschlussreiche Absage aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
(Zu letzterem eine Richtigstellung: Im 2.Absatz wird behauptet, Vertreter des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium hätten bereits am 5. Oktober 2009 an einem Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen. Dem ist nicht so. Offenbar wurden hier Erstunterzeichnende mit Bündnismitgliedern, sprich den Initiatorinnen des Aufrufs verwechselt.)
Mit einer Absage war zu rechnen ... Wir bleiben am Ball.

Bündnis warnt: Existenzminimum bleibt weiter durch Sanktionen gefährdet

Und hier für die, die sie noch nicht kennen: Unsere Pressemitteilung vom 9.2.2010 anlässlich des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Hartz-IV-Regelsätzen.
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