IAB: Arge-Mitarbeiter kritisieren die scharfen Sanktionen gegen junge Erwachsene


Im IAB-Kurzbericht 10/2010 stellt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit) Zwischenergebnisse aus einem laufenden Projekt zu Sanktionen vor. Dem Bericht liegen „Befunde aus 26 Intensivinterviews mit Fachkräften“ (S. 2) aus ARGEn und Optionskommunen zugrunde. Thema: Sanktionen gegen jene „Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik, die besonders scharf .....

und vergleichsweise häufig sanktioniert wird: Arbeitslose Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 24 Jahren.“ (S. 1)
Die Interviews ergaben unter anderem, dass die scharfen Sanktionen eher negativ beurteilt wurden. In einem knappen Fazit schreiben die IAB-Forschenden:

„Interviewte Fachkräfte aus ARGEn und Optionskommunen beurteilen die milden Sanktionen beim Meldeversäumnis eher positiv, die scharfen Sanktionen eher negativ. Teils massiv kritisieren sie die Streichung der Kostenübernahme für Miete und Heizung. Sie wünschen gestufte Sanktionen wie bei Älteren.

Am Ende bleibt aber die normative Frage: Darf Hilfebedürftigen die Grundsicherung, ob anteilig oder ganz, durch Sanktionen entzogen werden? Oder muss Arbeitsmarktpolitik das Existenzminimum respektieren – auch wenn sich Leistungsbezieher/innen regelwidrig verhalten?“


Erfreulicherweise finden das Bündnis und die Forderung nach einem Sanktionsmoratorium gleich auf S. 1 des Kurzberichts Erwähnung.

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