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Weiterer Hinweis, dass ARGE-Mitarbeitern Sanktionsquoten vorgegeben werden In dieser Rubrik hatten wir weiter unten in dem Beitrag „ARGE-Mitarbeitern werden Sanktionsquoten vorgegeben“ um die Zusendung von Belegen für die Anordnung von Sanktionsquoten gebeten. Darauf erhielten wir den Hinweis, dass es schon im Oktober 2007 auf dem "Bundeskongress SGB II" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit (www.bundeskongress-sgb2.de), die Präsentation einer ARGE-Führungskraft gab, aus der eindeutig die Festlegung von Sanktionsquoten zu ersehen ist. In der Präsentation von Rudolf Hempfling, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven, steht auf Folie 12:
"Das JC Friesland erhöht die Sanktionsquote spätestens ab Juni 2007 bis Oktober 2007 auf die Quote von 2,2% für alle erwerbslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftige (eHb) und 3,1% für arbeitslose eHb." www.bundeskongress-sgb2.de/foren-doku-content/forum_d4/downloads/D4_4_Hempfling%20(Praesentation).pdf Aus der Präsentation von Sabine Fricke, Geschäftsführerin der ARGE Salzgitter, auf Folie 9, wird deutlich, dass Sanktionen bei der Erreichung von Einsparzielen mitgedacht werden: "Zielerreichung durch… – Stringente Vorgaben u. Durchsetzung hinsichtl. KdU – Stabilisierung/Reduzierung Anz. BG’s (§15a, „Sofortangebot“) – Sanktionierung von Jugendlichen mit Auswirkungen auf KdU (durch Gesetzesänderung 2007)" www.bundeskongress-sgb2.de/foren-doku-content/forum_d4/downloads/D4_3_Fricke%20(Praesentation).pdf Auf diese derzeit immer noch online stehenden Präsentationen machte uns freundlicherweise Erwin Denzler, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, aufmerksam. Er hatte entsprechende Hinweise im Mai 2008 in dasTacheles-Diskussionsforum gestellt: www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=925206 und www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=925283 Im Verlauf dieser Forumsdiskussion meldete sich unter dem Pseudonym "gast" auch ein ARGE-Mitarbeiter zu Wort (siehe www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=925519). Er hielt es nach seinen eigenen Erfahrungen durchaus für möglich, dass in manchen anderen ARGEN ebenfalls Sanktionsquoten vorgegeben werden, auch wenn ihm dies selbst noch nicht widerfahren sei: “Es gibt das Ziel, die Leistungen zu reduzieren und wenn es nicht durch Arbeitsvermittlung geht (z.B. weil keine Stellen da sind), dann eben durch Kürzungen, so denken manche, auch vor dem Hintergrund, dass es 'unangenehm' ist, sich gegenüber einer Regionaldirektion rechtfertigen zu müssen, weil man sein Ziel verfehlt hat. Dieser zentrale Apparat der Macht ist nicht sehr gnädig mit 'Versagern'." Wir wiederholen noch einmal unsere Bitte: Wer über schriftliche Belege verfügt, die die Aussagen und Erfahrungen von Arge-Mitarbeiter/innen untermauern, dass ihnen die Erfüllung von Sanktionsquoten abverlangt wird, möge uns diese bitte zukommen lassen. DANKE. |
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